









Mit dem Herannahen des Sommers kann das Vermieten oder Untervermieten der eigenen Wohnung während der Ferien helfen, das Einkommen aufzubessern. Doch Vorsicht: Die Vorschriften zur Sommervermietung sind streng und hängen sowohl vom Status des Bewohners als auch von der Gemeinde ab, in der sich die Unterkunft befindet.
Untervermietung für Mieter:
Für einen Mieter ist die Regel einfach: Die Untervermietung ist ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters verboten, selbst für einen kurzen Zeitraum. Bei Nichteinhaltung drohen dem Mieter Sanktionen, die bis zur Kündigung des Mietvertrags oder zur Zahlung von Schadensersatz reichen können.
Die einzige Ausnahme ist die unentgeltliche Unterbringung von Angehörigen oder nahestehenden Personen ohne finanzielle Gegenleistung.
Ist die Untervermietung erlaubt und erfolgt sie in Form einer möblierten touristischen Vermietung, kann eine Anmeldung bei der Gemeinde erforderlich sein. Die erzielten Einnahmen müssen angegeben werden, und der Mieter bleibt für mögliche Schäden verantwortlich.
Eigentümer mit Hauptwohnsitz: einzuhaltende Regeln:
Ein Eigentümer kann seine Hauptwohnung während seiner Abwesenheit vermieten, jedoch in der Regel nur bis zu einer Grenze von 120 Tagen pro Jahr, in manchen Städten wie Nizza und Antibes sogar nur 90 Tage. Eine Erklärung bei der Gemeinde sowie eine Registrierungsnummer sind häufig vorgeschrieben.
Die Vermietung der eigenen Wohnung während des Sommers ist somit möglich, jedoch nur unter Einhaltung des gesetzlichen Rahmens. Eine Freiheit, die an Bedingungen geknüpft ist.










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